Pressemitteilung Hungerstreik in Ingelheim

Ingelheim. Aufgrund unzumutbarer Haftbedingungen sind zwei Inhaftierte der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Ingelheim am 09.06.2026 in einen Hungerstreik getreten. In der Folge des Hungerstreiks, der über einen Zeitraum von zwei Wochen ausgeübt wurde, berichten die Inhaftierten im Gespräch von Misshandlungen und Beleidigungen durch das Personal. Mohammed berichtet von seinen Erfahrungen: Gemeinsam mit einem anderen Inhaftierten wollte der 32-Jährige friedlich gegen die Haftbedingungen in der Gewahrsamseinrichtung protestieren. Beide Hungerstreikenden verweigerten zwei Wochen lang die Nahrung. Im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung aufgrund des Hungerstreiks wurden Mohammed und Aziz (Name geändert) unter physischem Zwang Maßnahmen unterzogen, bei denen der körperliche Zustand kontrolliert werden sollte. Mohammed lehnte die Durchführung der Kontrollen ab. Als Konsequenz wurden ihm persönlichen Gegenstände weggenommen. „Ich habe hier drin viel Gewalt erlebt“, berichtet er. Mohammed kam mit einem frisch operierten Handgelenk ins Abschiebegewahrsam, jedoch wurde ihm die nötige ärztliche und medikamentöse Behandlung, wie Schmerzmittel und ein regelmäßiger Verbandswechsel, verweigert. Auch bei der entstandenen Entzündung gab es trotz wiederholter Nachfrage keinen Zugang zu Antibiotika, so Mohammed. Ziel des Hungerstreiks war es laut Mohammed, die nötige medizinische Versorgung von der Institution einzufordern. Da der Hungerstreik auch nach zwei Wochen unerfolgreich blieb und nicht auf die Forderungen eingegangen wurde, entschied sich Mohammed den Streik abzubrechen. Die erste Mahlzeit bestand aus Brot, entgegen gängigen medizinischen Ernährungsempfehlungen, einen Körper nach längerer Hungerepisode zunächst mit schonender leichter Kost zu versorgen. Nach eigener Aussage befand sich Mohammed seit seiner Inhaftierung am 26.05.2026 bis zu seiner Abschiebung nach Marokko (vermutlich am 08.07.2026) in Isolationshaft.
Die Gewahrsamseinrichtung im Ingelheimer Industriegebiet soll der Erleichterung von Abschiebungen dienen und hat Kapazität für 40 Personen. Ausreisepflichtige werden bis zu ihrer Abschiebung dort in Haft genommen, wenn eine Gefahr des Untertauchens angenommen wird. Ehrenamtliche Vereine kritisieren diese Praxis jedoch scharf. “Oft wird auf dünnen Behauptungen die Gefahr eines Untertauchens konstruiert, um dann Menschen teils monatelang unter unmenschlichen Bedingungen zu inhaftieren”, kritisiert eine Sprecherin der Gruppe INGA, die sich für die Inhaftierten einsetzt. Gesetzlich besteht das Gebot, die Abschiebehaft so kurz wie möglich zu halten. Oft fehlt bei Haftantritt jedoch ein genaues Ausreisedatum oder dieses wird immer weiter nach hinten geschoben. Erfahrene Anwälte wie Peter Fahlbusch stellen bei der Hälfte der Haftanträge Fehler fest, die die Haft rechtswidrig machen. Auch die Haftbedingungen vor Ort sind immer wieder Gegenstand von Kritik. So bemängelte die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter bereits 2019 im Ingelheimer Abschiebegefängnis fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten, knappe Nahrungsversorgung und eine kahle Zellenausstattung mit lediglich einer Matratze und wenig Tageslicht.
Für die Häftlinge des Ingelheimer Abschiebegefängnisses wird die lange Inhaftierung ohne Beschäftigung zur Qual. „Hier gibt es nichts zu tun und manchmal können wir nur eine Stunde am Tag in den Hof“, berichtet Mohammed. Mit ihrem friedlichen Hungerstreik wollten er und Aziz gegen die Situation protestieren. Aziz kommt wie Mohammed aus Marokko und kritisiert die Unverhältnismäßigkeit seiner Inhaftierung. Er wurde bereits Anfang Mai nach Ingelheim gebracht und soll dort vier Monate auf seine Abschiebung warten. „Wenn Deutschland will, dass ich gehe, dann ist das okay für mich, ich gehe. Ich wusste das vorher nicht, dass ich nicht hier sein darf. Ich gehe freiwillig, aber sie lassen mich nicht“, erzählt Aziz.
Einen Anwalt, der ihre Interessen vertreten könnte, haben beide nicht. Vor kurzem wurden mit einer Gesetzesänderung Pflichtanwälte in der Abschiebehaft abgeschafft. ¹ Einen Anwalt selbst zu bezahlen, können sich die meisten Inhaftierten im Abschiebegefängnis nicht leisten. Dadurch ist es den Inhaftierten kaum möglich, die Isolation zu überwinden und sich für ihre Belange einzusetzen.

¹ § 62d AufenthG; https://www.proasyl.de/news/abschiebungshaft-regierung-will-pflichtanwaltliche-vertretung-wieder-abschaffen-

Link zum Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter:
https://www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Berichte/Besuchsberichte/20191128_-_Gewahrsamseinrichtung_fuer_Ausreisepflichtige/20191128_-_Bericht_GfA_Ingelheim_web.pdf